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   LSG Sachsen-Anhalt, 09.04.2019 - L 5 AS 38/19 B ER   

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https://dejure.org/2019,84973
LSG Sachsen-Anhalt, 09.04.2019 - L 5 AS 38/19 B ER (https://dejure.org/2019,84973)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.04.2019 - L 5 AS 38/19 B ER (https://dejure.org/2019,84973)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. April 2019 - L 5 AS 38/19 B ER (https://dejure.org/2019,84973)
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  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 101/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung von Einkommen und Vermögen -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.04.2019 - L 5 AS 38/19
    Zwar sah § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II in der bis zum 31. Juli 2016 geltenden Fassung vor, dass "Einnahmen in Geld oder Geldeswert", die während des Leistungsbezugs erzielt werden, als Einkommen anzurechnen sind (siehe dazu Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 25. Januar 2012 - B 14 AS 101/11 R -, juris Rn. 18 ff.).

    Da der Erbfall im laufenden Bewilligungsabschnitt eingetreten ist, sind diese Guthaben als Einkommen zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 25. Januar 2012, a.a.O.).

  • BSG, 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - teils selbst

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.04.2019 - L 5 AS 38/19
    Der unbestimmte Rechtsbegriff der Angemessenheit ist durch die Rechtsprechung des BSG dahingehend konkretisiert worden, dass die angemessene Größe eines Hausgrundstücks mit Blick auf die Gesamtwohnfläche des darauf errichteten Hauses und insoweit bundeseinheitlich nach den Wohnflächengrenzen des zum 1. Januar 2002 außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG) differenziert nach der Anzahl der Personen, zu bestimmen ist (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 14 AS 90/12 R -, juris Rn. 30; Urteil vom 30. August 2017 - B 14 AS 30/16 R -, juris Rn. 17 jew. m.w.N.).

    Hieraus ergibt sich für einen Ein-Personen-Haushalt ein Grenzwert von 90 qm (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013, a.a.O., Rn. 32).

  • BSG, 24.05.2017 - B 14 AS 16/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.04.2019 - L 5 AS 38/19
    Eine abweichende Leistungserbringung für eine Übergangszeit gem. § 24 Abs. 5 SGB II setzt zwar voraus, dass die betroffene Person Verwertungsbemühungen unternimmt (vgl. BSG, Urteil vom 24. Mai 2017 - B 14 AS 16/16 R -, juris Rn. 35).
  • BSG, 30.08.2017 - B 14 AS 30/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.04.2019 - L 5 AS 38/19
    Der unbestimmte Rechtsbegriff der Angemessenheit ist durch die Rechtsprechung des BSG dahingehend konkretisiert worden, dass die angemessene Größe eines Hausgrundstücks mit Blick auf die Gesamtwohnfläche des darauf errichteten Hauses und insoweit bundeseinheitlich nach den Wohnflächengrenzen des zum 1. Januar 2002 außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG) differenziert nach der Anzahl der Personen, zu bestimmen ist (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 14 AS 90/12 R -, juris Rn. 30; Urteil vom 30. August 2017 - B 14 AS 30/16 R -, juris Rn. 17 jew. m.w.N.).
  • LSG Hamburg, 23.02.2017 - L 4 AS 277/16

    Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wegen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.04.2019 - L 5 AS 38/19
    Unabhängig von der grundsätzlichen Frage, ob die Befriedigung eines Pflichtteilsanspruchs eine mit der Erzielung von Einkommen verbundene notwendige Ausgabe i.S.v. § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB II darstellt (offen gelassen von Landessozialgericht (LSG) H., Urteil vom 23. Februar 2017 - L 4 AS 277/16 -, juris Rn. 34), wird man allenfalls den Teil des Pflichtteilsanspruchs berücksichtigen können, der sich auf Bargeld und Kontoguthaben bezog, weil nur diese Einkommen i.S.v. § 11 SGB II darstellten.
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